Pflegeversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Juni 2012, 18:51 Uhr
Die Pflegeversicherung ist eine der fünf gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen in Deutschland. Sie ist zuständig für die Versorgung pflegebedürftiger Personen mit hinreichend Pflegepersonal und Pflegemitteln. Hierzu zählen auch Treppenlifte.