Pflegeversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. Juni 2012, 18:51 Uhr

Die Pflegeversicherung ist eine der fünf gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen in Deutschland. Sie ist zuständig für die Versorgung pflegebedürftiger Personen mit hinreichend Pflegepersonal und Pflegemitteln. Hierzu zählen auch Treppenlifte.

Organisation

Pflegestufen

Pflegeversicherung und Treppenlifte