Sicherheit bei Treppenliften
Die Sicherheit von Treppenliften ist von hoher Bedeutung: Treppenliftesind als Helfer ausgelegt, die körperlich beeinträchtigt sind und größere Höhenunterschiede so besser überwinden können. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, gibt es in Deutschland Mindestanforderungen an die Sicherheit der Treppenlifte. Darüber hinaus haben sich natürlich weitere Standards bei den Herstellern etabliert.
Gesetzliche Anforderungen
Gesetzlich verpflichtend sind in Deutschland im Wesentlichen vier Gesetze und Normen:
- das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
- Maschinenverordnung
- ISO 9386-2 „Kraftbetriebene Hebebühnen für Personen mit eingeschränkter Mobilität - Regeln für Sicherheit, Maße und Betrieb“, Teil 2: „Kraftbetriebene Treppenlifte, die sich in einer geneigten Ebene bewegen, für Sitzende, Stehende und Rollstuhlbenutzer“
- DIN EN 81-40 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Spezielle Aufzüge für den Personen- und Gütertransport“, Teil 40: „Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn für Personen mit Behinderungen“
Darin ist insbesondere vorgeschrieben, dass jeder Treppenlift mit einem Hinweisschild versehen sein muss, das folgende Informationen enthält:
- CE-Kennzeichnung
- Händer samt Anschrift
- Seriennummer und Typ es Treppenlifts
- Baujahr
- zulässige Maximalbelastung
- Notrufnummer.
Treppenlifte können auch vom Technischen Überwachungs-Verein (TÜV) zertifiziert werden. Man erkennt diese an einem TÜV-Siegel auf dem Gerät, es empfiehlt sich, beim Kauf hierauf zu achten. Eine regelmäßige Abnahme des Treppen durch den TÜV ist bei privaten Haushalten nicht vorgeschrieben. Dies gilt jedoch nicht für öffentlich zugängliche Treppenlifte, deren Betrieb regelmäßige Kontrollen voraussetzt. Bei Unklarheiten sollte die zuständige Bauaufsichtsbehörde befragt werden. Dies gilt insbesondere, wenn Treppenlifte auf Fluchtwegen und im öffentlichen Teil von Mehrfamilienhäusern eingebaut werden sollen.
Allgemeine Sicherheitsstandards
Über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus verfügen nahezu alle Treppenlifte über sicherheitstechnische Ausstattung. Bei Stromausfall sollte der Treppenlift über eine Notstromversorgung verfügen, um nicht während des Betriebes unbeweglich auf der Treppe verharren zu müssen. Ebenso gängig sind zusätzliche Lehnen und Gurte zur Stütze des Nutzers ebenso wie Abrollsicherungen, falls es um rollstuhlgerechte Treppenlifte geht. Darüber hinaus ist die Geschwindigkeit der Treppenlifte unter den technischen Möglichkeiten gedrosselt, meist deutlich weniger als ein halber Meter pro Sekunde.